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Die 11 wichtigsten Regeln für den Strahlenschutz des Personals – aktualisiert nach dem neuen Strahlenschutzrecht (gültig ab 31.12.2018)

  1. Halten Sie Abstand!
    Die Strahlungsintensität nimmt mit der Entfernung ab, und zwar im Quadrat. D.h.: Bei doppelter Entfernung reduziert sich die Strahlungsintensität also auf ein ¼, bei 3-facher Entfernung auf ein 1/9 und bei 4-facher Entfernung auf nur noch 1/16 der ursprünglichen Strahlungsintensität.
  2. Begrenzen Sie die Aufenthaltsdauer!
    Bei doppelter Aufenthaltszeit verdoppelt sich – linear dazu – auch die Dosis. D.h.: Bei dreifacher Aufenthaltszeit verdreifacht sich die Dosis usw.
  3. Verringern Sie die Bestrahlungszeit!
    Dasselbe gilt auch für die Bestrahlungszeit: Eine Verdoppelung der Bestrahlungszeit führt linear zur doppelten Strahlendosis. Je stärker die Strahlenquelle ist, desto wichtiger werden diese Schutzmaßnahmen.
  4. Schirmen Sie Ihren Körper ab!
    Strahlenschutz-Schürzen sind beispielsweise rundum zu tragen, wenn man dem Patienten wiederholt den Rücken zukehren muss. Achten Sie dabei auf die geforderten Bleigleichwerte für die Vorderseite der Schürze: 0,35 mm, für die Rückseite: 0,25 mm. Auch Operationsschürzen brauchen mindestens 0,25 mm, derselbe Wert gilt für Handschuhe: mind. 0,25 mm.
  5. Achten Sie auf die Position der Röntgenröhre!
    Wenn sich die Röntgenröhre – wie z.B. bei C-Bögen möglich – in Obertischposition befindet, dann entsteht die höchste Strahlungsintensität im Bereich des Kopfes bzw. im Oberkörper des Untersuchers. Achten Sie hier auf einen entsprechende Abschirmung. Eine Untertischposition in Verbindung mit Bleiabschirmung oder Bleigummivorhang reduziert die Dosisbelastung des Untersuchenden spürbar.
  6. Wenn Sie häufig am C-Bogen arbeiten, dann…
    … positionieren sie den Patienten grundsätzlich bildverstärkernah.
    … bringen Sie Ihre Körperteile nicht ins Nutzstrahlenbündel.
    … achten Sie auf kurze Durchleuchtungszeiten, Last Image Hold und gepulste Durchleuchtung.
    … blenden Sie möglichst eng ein.
    … tragen Sie Schutzkleidung, ggf. auch Bleiglasbrillen.
    … wählen Sie immer den Standort mit der minimalsten Strahlenbelastung.
  7. Beachten Sie den ab 1.1.2019 gültigen neuen Grenzwert für die Augenlinsendosis:
    20 mSv im Kalenderjahr für beruflich exponierte Personen!
  8. Tragen Sie Ihr Dosimeter…
    … immer unterhalb der Schutzkleidung: direkt am Körper bzw. der Kleidung anliegend.
    … möglichst an einer repräsentativen Stelle des Körpers (meist Vorderseite/Brust).
    … mit der Rückseite – gekennzeichnet mit dem Zulassungszeichen – zum Körper hin.
  9. Sorgen Sie dafür, dass alle Personen überwacht werden, die sich in Strahlenschutzbereichen (nicht nur in Kontrollbereichen) aufhalten (Messung der Körperdosis)!
    Ausnahmen der Dosimetrie sind:
    a) Patienten bei Röntgenanwendungen,
    b) Personen, bei denen sichergestellt ist, dass sie eine effektive Dosis von 1 mSv (bzw. entsprechende Organdosiswerte: Augenlinse < 15 mSv, lokale Hautdosis < 50 mSv) im Kalenderjahr nicht erreichen. Im Überwachungsbereich kann der Strahlenschutzverantwortliche diese Ausnahmekriterien überprüfen. In Kontrollbereichen ausschließlich die zuständige Behörde.
  10. Dokumentieren Sie alle Messungen der Personendosis sowie die ermittelten Körperdosiswerte!
    Bewahren Sie diese Aufzeichnungen mindestens bis zum 75. Geburtstag und bis 30 Jahre nach Beendigung der Beschäftigung als beruflich strahlenexponierte Person auf. 100 Jahre nach der Geburt der entsprechenden Person ist die Löschung zu veranlassen.
  11. Kümmern Sie sich um regelmäßige Unterweisungen (1 mal pro Jahr) und Aktualisierungen Ihrer Strahlenschutz-Fachkunde bzw. Kenntnisse (alle 5 Jahre)!